Laufbahn Unteroffizier

  • Hallo Thomas,

    danke für Deine Antwort. Den Thread kenne ich aber leider bringt er mich nicht weiter.

    Ich habe selbst schon gesucht und nur die Erkenntnis erhalten, daß eine Feldwebelprüfung bestanden werden mußte. Daß ein Lehrgang vorweg geht habe ich bislang nur für die Nachkriegszeit gelesen.

    Meine Frage ob es einen Lehrgang in der Vorkriegszeit gab stellt sich weil der friedensmäßige Alltag der Soldaten zum großen Teil aus Ausbildung bestand. Möglicherweise ist das ausreichend eine Prüfung abzulegen.

    Die restlichen Fragen beziehen sich auf die Dauer und den Ort/ Institution der fraglichen Ausbildung. Die Inhalte kann ich mir herleiten ... zumindest in dem Rahmen wie es für mein Projekt verwertbar ist.

    Gruß Christian

    Dankbar für Informationen über: (Pz)PiBtl 51, PzPiErsBtl. 19, PiBtl 675 (116 PD), PiBtl 203 (203 ID)

  • Hallo Christian,

    Die Frage bezieht sich auf die Vorkriegszeit. Gerfeiter 1.10.1935 - Ernennung Unterführer 26.11.1935 - Uffz. 1.5.1936. Gab es zu diesem Zeitpunkt Regelungen?

    Zu Deiner Frage eine Teilantwort:

    Die Beförderungebedingungen/Voraussetzungen wurden mehrfach geändert. Ich beziehe mich jetzt auf die von Dir angefragte Zeit:

    Ab dem 1. Okt. 1934 traten neue Bestimmungen über Beförderung, Ernennung und Versetzung der Uffz. und Mannschaften des Reichsheeres* - H.Dv. 29 - Entwurf 1934 in Kraft**

    a) Nach Ableistung der vorgeschriebenen Dienstzeit zum Obergefreiten und Unterfeldwebel***

    b) im Rahmen der hierfür in den Freidenstärkenachweisungen festgelegten Planstellen zu

    c) Gefreiten****, Unteroffizier, Feldwebel, Oberfeldwebel

    überplanmäßig

    Kapizulanten zum Uffz., Reserveoffizieranwärter zum Gefreiten, Unteroffizier zum Feldwebel als Belohnung für Taten, die besonderen Mut und besondere Umsicht erforderten;

    d) bei der Entlassung aus dem aktiven Wehrdienst am Entlassungstag zum Dienstgrad des Beurlaubtenstandes

    Für die Beförderung und Ernennung des aktiven Offiziernachwuchses galten die Offizierergänzungsbestimmungen der Wehrmachtsteile.

    Die Beförderung in den Sonderlaufbahnen erfolgte im Rahmen der Laufbahnvorschriften nach den für die Uffz. in der Truppe gegebenen Grundsätzen. Soweit die Ausbildungsbedingungen ( erfolgreiche Abschlußprüfung)

    Voraussetzungen für die Beförderung zum Oberfeldwebel der Truppe war das Bestehen der Eignungsprüfung Nach Anlage 2 der H.Dv. 29, Entwurf 1934 bzw. Anlage 1 der H.Dv. vom 8. Okt. 1937

    Feldwebel und Oberfeldwebel erhielten bei ihrer Beförderung eine Bestallung, die der befördernde Vorgesetzte vollzog.

    Beförderung zum:

    Gefreiten 1 Jahr

    Obergefreiten 2 Jahre nach einer Dienstzeit von 1 Jahr Gefreiter oder Oberschütze

    Unteroffizier 2 Jahren " " "

    Unterfeldwebel 6 Jahren 4 Jahre Unteroffizier

    Feldwebel 6 Jahren " "


    * Ich gehe hier nur auf das Heer und auch nicht den Beurlaubtenstand ein.

    **H.VBl. 1932, S. 79,140,167, HVBl. 1933 S. 42,57, HVBl.1934 S. 8 und 19 außer Kraft.

    ***Obergefreiter. und Unterfeldwebel - Stellen waren nicht an besondere Planstellen gebunden

    **** Im Frieden, im Kriege galt die KStN

    Quelle.: Absolon " Die Wehrmacht im III. Reich" Bd. 3 S. 287 bis 290

    Gruß Karl