Hallo Forum,
ich bin bei meinen Recherchen auf den Stubaf Karl Auer gestoßen, der im Rahmen des Rückzuges der 4. SS Polizeidivision das Ritterkreuz verliehen bekam.
Die Begründung für die Verleihung kann man ja z.B. hier nachlesen.
Die Fragen, die sich mir stellen betreffen eben diese Begründung:
-Kann man davon ausgehen, dass die Begründung, die 1944 mit dem Verleihungsvorschlag einherging, umfangreicher war, als die 3 Zeilen auf der verlinkten Site (bzw. ist das vom Umfang her ausreichend gewesen, um das RK zu verleihen? -Erfahrungswerte ?()? Lt. LdW ist diese "knapp, klar und sachlich zu halten".
-Gehe ich recht in der Annahme, dass, soweit diese noch existiert, im MArch in Freiburg liegt?
Vielleich kann da jemand etwas Licht ins Dunkle bringen?!