Ernennung oder Beförderung?

  • Hallo,

    ich hätte da ein Problem zur rechtlichen Handhabung bei der Wehrmacht zu den Dienstgraden. Ich bin der Meinung, dass Unteroffiziere, Offiziere und Generale ernannt und eben nicht befördert wurden. Liege ich mit dieser Meinung richtig?

    Vielen Dank
    Euer Herman

  • Hallo Herman,
    ich versteh gerade nicht...warum soll man bei diesen Rangklassen, wenn jemand den nächsthöheren Dienstgrad erhält, nicht von einer Beförderung sprechen?

    Grüße Thomas

  • N'Abend zusammen,

    Wikipedia ist zwar nicht unbedingt maßgebend in Zweifelsfällen, bringt aber eine - wie ich finde - einleuchtende Abgrenzung der Begriffe Ernennung und Beförderung zueinander:

    "Von der Ernennung zu unterscheiden ist die Beförderung. Letztere begründet einen Aufstieg im Rang, nicht aber eine grundsätzliche Änderung des Anstellungsverhältnisses oder des Aufgabenbereichs. Beispiel: Ein Offizieranwärter wird nach erfolgreicher Ausbildung zum Offizier ernannt, bei gleichzeitiger Beförderung vom Oberfähnrich zum Leutnant. Später folgt der Aufstieg vom Leutnant zum Oberleutnant (Beförderung) und die Übernahme des Postens als Kompanieführer (Ernennung)."*

    Gruß, Stefan

    *http://de.wikipedia.org/wiki/Ernennung

    "Es gibt nichts, was ein deutscher Offizier nicht kann!" (Oberst Manfred v. Holstein)

  • Hallo Stefan,

    Quote

    Später folgt der Aufstieg vom Leutnant zum Oberleutnant (Beförderung) und die Übernahme des Postens als Kompanieführer (Ernennung).


    für mich nicht gerade sehr einleuchtend! =)

    Das liest sich so, als wenn jeder Leutnant, wenn er denn zum Oberleutnant befördert wird, Kompanieführer(?) würde.
    Hier hatten wir schon mehrmals das Thema, Kompanieführer, Kompaniechef.

    Quote

    Ein Offizieranwärter wird nach erfolgreicher Ausbildung zum Offizier ernannt, bei gleichzeitiger Beförderung vom Oberfähnrich zum Leutnant.


    leuchtet mir auch nicht wirklich ein.

    Eine Beförderung war die Verleihung eines höheren Dienstgrades.
    Eine Ernennung war die Verleihung einer zusätzlichen Dienstbezeichnung, z.B. Unteroffiziersanwärter, oder einer besonderen Dienststellung wie der Kompaniefeldwebel oder Kompaniechef.

    Grüße Thomas, ohne Wiki, dafür mit Schlicht/Angolia =)

  • Hallo Huba,

    es geht darum, ob damals rechtlich ein Dienstgrad auf Ernennung oder Beförderung zurückzuführen ist.

    Es ist klar, dass ein Unteroffizier zum Unterfeldwebel befördert wurde. Genauso schauts beim Leutnant zum Oberleutnant aus.

    Aber ich möchte wissen, ob einer zum Uffz oder Leutnant befördert oder ernannt wurde. Das hängt ja auch gewissermaßen mit einer gewissen militärischen Ausbildung zusammen. Und dieses Prozedere ist von Interesse. Ich würde zur Ernennung tendieren. War es bei der Wehrmacht so?

    Sorry, isn filigranes Thema, aber wichtig ;)

    Viele Grüße
    Herman

    Edited once, last by Herman (December 27, 2011 at 10:51 PM).

  • Quote

    Original von Herman
    . . . Aber ich möchte wissen, ob einer zum Uffz oder Leutnant befördert oder ernannt wurde. Das hängt ja auch gewissermaßen mit einer gewissen militärischen Ausbildung zusammen. Und dieses Prozedere ist von Interesse. Ich würde zur Ernennung tendieren. . . .

    Hallo Herman,

    ich weiß jetzt nicht recht, willst Du bei Deinem "Tendieren" bleiben, oder willst Du, dass man Deine Frage beantwortet ?
    Die Antwort hast Du doch schon von Thomas bekommen:

    Eine Beförderung ist/war die Verleihung eines höheren Dienstgrades.

    Eine Ernennung ist/war eine Statusänderung (z.B. Offizieranwärter, Berufssoldat o.ä.).

    Gruß
    Rudolf (KINZINGER)

    P.S. Was Ernennung oder Beförderung mit "einer gewissen militärischen Ausbildung" zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht ! ?( ?( ?(

  • Hallo zusammen,

    man man sollte zum Thema die H.Dv.29 durchlesen ! ;)

    "Heeres-Beförderungs-Bestimmung"

    Einen kleinen Ausschnitt der Bestimmungen für
    Unteroffiziere und Mannschaften stelle ich hier mal ein:


    Viele Grüße
    PETER
    .........

    Edit: Bezugs-Quelle eingefügt !

    (AHM 11.02.1937)