Hallo zusammen,
da vor einiger Zeit die Frage nach einer „Zahnärztlichen Station“ bei einem SS-Polizeiregiment auftauchte
(s.a. zahnärztliche Station Nr.40 beim SS Polizeiregiment)
und ich in den letzten Tagen dazu gekommen bin, die mir zur Verfügung stehenden Angaben zu den mir bekannten Stationen schriftlich festzuhalten, wollte ich hier einmal den bisher letzten Stand der Informationen einstellen.
Ich habe leider nur lückenhafte Angaben vorliegen, deshalb wäre jede Ergänzung zu den Stationen sehr hilfreich!
In dem Befehl Der Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern, O-Kdo III San. 28 Nr. 218/43, Berlin, den 9.Februar 1943 – Schnellbrief (BAB R 20 01 – 40, 41 und 43) heißt es betreffend Zahnärztlicher Gesundheitsdienst u.a.
„…Im Generalgouvernement und im Ostraum hat sich eine Neuordnung des Zahnärztlichen Gesundheitsdienstes durch Festlegung fester Standorte der Stationen als notwendig erwiesen. Ortsfeste Stationen mit Technikabteilung und Röntgeneinrichtung sind bezw. werden errichtet:
Im Generalgouvernement:
Beim Befehlshaber d. Ordn.-Pol. in Krakau,
bei den Kommandeuren der Ordn.-Pol. in Lemberg, Lublin, Radom und Warschau und
beim Kommando der Schutzpolizei in Stanislau.
Im Ostland:
Beim Befehlshaber d. Ordn.-Pol. in Riga,
bei den Kommandeuren d. Ordn.-Pol. in Kauen, Minsk und Reval und
beim Kommando der Schutzpolizei in Mogilew
In der Ukraine
Beim Befehlshaber d. Ordn.-Pol. in Kiew und
bei den Kommandeuren der Ordn.-Pol. in Charkow, Dnjepropetrowsk, Luck, Nikolajew, Rostow, Shitomir, Simferopol, Stalino und Tschernigow.
Die erforderlichen Einrichtungsgegenstände werden ohne Werterstattung vom Zahnärztlichen Materiallager in Berlin geliefert. Zweckentsprechende Räume (4 bis 6 Zimmer) sind bereitzustellen bezw. anzumieten. Grundrisszeichnungen mit Maßangabe und Einzeichnung von Be- und Entwässerung, Gas- und Stromanschlüssen, Angabe der Stromart und – spannung usw. sind sofort an mich einzusenden.
Den vorgenannten Kommandeuren der Ordnungspolizei und den Kommandos der Schutzpolizei werden weiterhin je eine mot. Station zugeteilt zur Versorgung der in ihren Bereichen liegenden Pol.-Einheiten und angeschlossenen Formationen. Bis zur Fertigstellung der ortsfesten Stationen sind die mot. Stationen nach den jeweiligen Erfordernissen am Standort und im Kdo.-Bereich mit größtmöglicher Wirkung einzusetzen.
Die den Pol.-Regimentern 2, 6, 8, 9, 10, 11, 13, 14, 15, 16, 17, Pol.-Geb.Jäger-Regt. 18, Pol.-Regimenter Griese und v. Braunschweig, den FSchP.- Regimentern 1 Sachsen, 2 Hannover und 3 Ostpreußen und den Pol.Reiter-Abteilungen I, II und III zugeteilten Zahnärztlichen Stationen bleiben vorerst weiterhin bestehen.
Aus ärztlichen Erfahrungsberichten ist in verschiedenen Fällen zu ersehen, dass zur Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten einschließlich Paradentose-Erkrankung Nichtapprobierte aus den Truppenteilen herangezogen werden. Ich untersage hiermit ausdrücklich jeden selbständigen Einsatz von Dentisten. Die Kommandeure der Einheiten, die Regiments- und Bataillons-Ärzte sind hierauf besonders aufmerksam zu machen.
Das für die Stationen benötigte Hilfspersonal (Helfer und Schreiber) ist von den jeweiligen Dienststellen zur Verfügung zu stellen. Die Zuweisung von Planstellen für Helferinnen erfolgt auf Antrag. Über die Geeignetheit der Hilfskräfte entscheidet der abgeordnete Zahnarzt.
Zukünftig sind sämtliche Fälle von Kieferverletzungen und – erkrankungen, die stationär bezw. fachchirurgischer Behandlung bedürfen, zu melden (RdErl. d. RFSSuChdDtPoliRMdI v. 10.November 1942 – O-Kdo III San. 18 Nr. 330/42 – MBliV 1942 S. 46 Seite 2142)
Die Pkw der Zahnärztlichen Stationen sind zu den neuen Verwendungsdienststellen mit zu überführen.
Soweit erforderlich. erfolgt die Zuteilung der Kraftfahrzeuge an die neuen Heimatstandorte durch Sondererlass.
Die Kraftfahrer der Pkw werden hiermit zu den neuen Verwendungsdienststellen abgeordnet. Von den bisherigen Verwendungsdienststellen ist die Abordnung den Heimatdienststellen der Kraftfahrer mitzuteilen.Im Auftrage gez. Dr. Sitte Für die Richtigkeit (unleserlich) Leutnant d.SchP. d.Res.
Leider fehlen die Seiten 5 und 6 dieses Befehles, auf der anscheinend weitere Stationen und Zahnärzte der Polizei genannte werden. Wer diese beiden Seiten „zufällig“ zur Hand haben sollte, möge sich bitte melden …
Zur besseren textlichen Darstellung habe ich die tabellarischen Angaben des Befehls bei den folgenden Zahnärztlichen Stationen ein wenig verändert.
Herzliche Grüße der Rolandus
Link aktualisiert + "geblaut"; kkn