Volksabstimmung und Reichstagswahlen einstige Bürgerpflicht?

  • Guten Tag!

    War es eigentlich für den normalen Bürger Pflicht an Volksabstimmungen und den Reichstagswahlen in der NS Zeit als teilzunehmen?

    Ich habe in einem Ausweis Stempel entdeckt, die die Wahl bzw. die Ausgabe des Wahlscheines dokumentieren.
    Nun frage ich mich, ob man die Teilnahme an den Wahlen eintrug, um eine Mehrfachstimmabgabe zu vermeiden, oder ob mit den Stempeln die Geradlinigkeit/Linientreue des Ausweisinhabers bestätigt werden sollte.

    Obwohl ich etliche Ausweise der damaligen Zeit aus den unterschiedlichsten Regionen besitze, habe ich derartige Beurkundungen noch nie gesehen.

    Interessierte Grüße
    Jane

  • Hallo Jane,
    ob es so etwas gab, weiss ich nicht. Aber bei der Abstimmung zum Anschluss der "Ostmark" 1938 meldete der Wahlleiter des Dorfes, in dem ich aufgewachsen bin, telephonisch an den Kreiswahlleiter um 11 Uhr morgens, dass das Dorf zu 100 Prozent hinter dem Führer stehe. Zu dem Zeitpunkt hatte mindestens ein Drittel noch nicht abgestimmt, da in der Kirche des Nachbarortes. Sieht man das so, kann es keine Wahlpflicht gegeben haben.
    Gruss
    Rainer

    Suum cuique

  • Hallo Jane,

    besitze den Reisepass des Deutschen Reiches einer Frau, geboren in Bayern, mit einem Arbeitsverhältnis als Haushälterin in Bozen ,wo auf Seite 7 mit Stempeln steht,

    ,,Volksabstimmung für Gross-Deutschland am 10.April 1938 abgestimmt

    Deutsches Generalkonsulat Mailand

    mfg Eumex

  • Hallo Rainer,
    hallo Eumex

    aus Euren Beiträgen verdichtet sich meine Annahme, dass sich manche Leute die Beurkundungen der Wahlen freiwillig besorgten, warum auch immer...

    Meine geposteten Stempel befinden sich auch in einem Reisepass/Dokument welches man für Fernreisen brauchte.
    Irgendwie erschließt sich mir der Zusammenhang noch nicht. ?(
    Darunter befindet sich ein weiterer Stempel, der aussagt, das der Inhaber gegen Pocken und Cholera geimpft wurde ...

    Gruß, Jane

  • Hallo Jane,
    wenn ich mich recht erinnere war Pocken, etc. Impfungen auch in meinem ersten Reisepass noch zu bundesrepublikanischen Zeiten eingetragen. Das war zu meiner Zeit in der Handelsmarine. Lange her.
    Gruss
    Rainer
    P.S.: Leider hat die Tussi vom Amt den trotz Protest vereinnahmt, als ich neuen beantragen musste.

    Suum cuique

  • Quote

    Original von Rainer
    P.S.: Leider hat die Tussi vom Amt den trotz Protest vereinnahmt, als ich neuen beantragen musste.


    Hi Rainer, Jane u.a. an Scherzen Interessierte :D,

    die arme "Tussi vom Amt" ... die hat die Vorschriften nicht gemacht ;(.
    Gibt nur eins, wenn man ein Dokument behalten will:
    mit Trauermiene verkünden, daß verlustig gegangen. Funktioniert =).

    Grüße, Kordula

    Slava Ukraini! In Memoriam A.N.!

  • Hallo Jane, Rainer, Eumex !

    Interessante Frage !

    Das (formale) Wahlrecht im 3. Reich müsste noch dasselbe wie während der Weimarer Republik gewesen sein,
    dementsprechend gab es auch keine (juristische) Wahlpflicht.

    Diese hätte also durch ein neues Gesetz erst eingeführt werden müssen.
    Stattdessen, wurde wohl versucht auf andere Art und Weise die Wähler an die Urne zu zwingen.
    Dazu fand ich diese Seite ganz aufschlussreich :
    http://www.geschichte-s-h.de/vonabisz/wahlen-1933-bis-1938.htm

    Die von Jane geposteten Einträge im Ausweis interpretiere ich so :
    Der Besitzer hat praktisch eine Briefwahl gemacht. Damit er dann am Wahltag nicht nochmal
    abstimmen konnte, wurde das im Ausweis vermerkt. (Ich vermute jetzt einfach mal, das man
    den Ausweis bei der Abstimmung am Wahltag vorlegen musste, so wie heute die Wahlbenachrichtigung).

    Dasselbe Verfahren wurde dann wohl auch für Abstimmungen von Deutschen im Ausland angewandt.
    (Der Eintrag im Pass von Eumex wurde ja vom Mailäner Konsulat gemacht).

    Das von Jane vermutete Verhalten wäre auch eine Möglichkeit, aber dafür gab es ja anscheinend
    die Wahlabzeichen (s. Link), die dann die zu demonstrierende Einstellung, viel öffentlicher zeigten,
    als ein Eintrag im Ausweis.

    Vielleicht weiss ja jemand einen Literaturhinweis mit Einzelheiten zum damaligen Wahlvorgang  8) ?!

    Beste Grüsse,

    Uwe

    OT-PS : @Kordula : Was auch funktioniert ist : Tatsächlich verlieren, Trauermine haben (wegen der Kosten)
    und nach 2 Jahren (in der Schreibtischschublade) wiederfinden :D !

    Seltsam, die Infanterie ! Sie fährt nicht, sie reitet nicht und unser himmlischer Vater bewegt sie doch...

  • Hallo Kordula,
    stimmt nicht so ganz.
    die arme "Tussi vom Amt" ... die hat die Vorschriften nicht gemacht
    Stimmt, aber damals war RAF ziemlich böse am Wirken, und so mancher Staatsdiener sch.... sich in die Hose, bei egal was.
    Die Reisepässe der Kinder sind alle vorhanden, auf der Botschaft wird gefragt: als Erinnerung behalten und wenn ja, dann wird auf der wichtigsten Seiten etwas abgetrennt.
    Ich habe mir auch in dem aktuellen Gastland meinen letzten nicht gerade EU-Recht konformen Ausweis nach viel Beschwatzen aushändigen lassen können.
    Gruss
    Rainer

    Suum cuique

  • Hallo, Euch,

    es gab die Verordnung über den Paß- und Sichtvermerkszwang (schon Ende des 19. Jahrhunderts),
    geänderte Verordnung vom 10. September 1939 (RGBl. I. S. 1739).

    In den Bestimmungen steht vermutlich etwas, dass zur Beantwortung der Ausgangsfrage beitragen könnte,
    leider kann ich im net nur den Text von 1923 finden.

    Gruß von Margarete

  • Guten Morgen.

    habe über die Stimmabgabe im Reiseverkehr für damalige Globetrotter etwas im Netz gefunden: HIER

    Dadurch bekommt man nun etwas mehr Klarheit.
    Mit der Stempelung der Ausweise konnte m.M. verhindert werden, dass Reisende tatsächlich zweimal wählen konnten.

    Man kann sicherlich davon ausgehen, dass nur Reisende solche Stempel bekamen...
    Oder weiss jemand mehr?

    MorgenGrüsse
    Jane

  • Hallo !

    Hier noch zwei interessante Links :
    Einmal zum Thema Wahlrecht, speziell § 3; § 11 Abs. 3; § 13 :
    http://www.documentarchiv.de/wr/1920/reichswahlgesetz_1920.html

    Und zum Thema Wahlpflicht, Wahlschein :
    Wahlvorgang

    Zusammen mit dem Link von Jane ergibt das folgendes Bild :
    Eine echte Briefwahl, wie heute, gab es damals nicht. Stattdessen musste man
    seinen Stimmzettel immer am Wahltag in einem offiziellen "Abstimmungsraum" abgeben.

    Dabei gab es 2 Möglichkeiten :
    a) In der Heimatgemeinde, in der dann auch die lokale Wählerliste vorlag.

    b) Man beantragte bei der Heimatgemeinde einen Wahlschein, unter dessen Vorlage man dann
    überall unterwegs wählen konnte (wenn man rechtzeitig einen Abstimmungsraum fand ;) !).
    Die Ausstellung des Wahlscheins wurde im Ausweis vermerkt.
    Diese 2. Möglichkeit haben wohl die zwei Ausweis-Inhaber aus dem 1. Post und die Haushälterin genutzt.

    Beste Grüsse,

    Uwe

    Seltsam, die Infanterie ! Sie fährt nicht, sie reitet nicht und unser himmlischer Vater bewegt sie doch...

  • Hallo zusammen !

    Hier noch ein Hinweis auf einige Dokumente, die, wie ich finde sehr gut zu diesem Thema passen.
    Dort wird anhand einiger Beispiele gezeigt, wie damals, (auch ohne Wahlpflicht) sowohl eine
    möglichst hohe Wahlbeteiligung als auch ein Maximum an Ja-Stimmen erzwungen werden sollte.

    Ich fasse mal einige der interessantesten Punkte zusammen :
    >> Die Nationalsozialisten haben zu Einschüchterungszwecken durch Flüsterpropaganda
    bekanntlich damals vielfach verbreiten lassen, daß eine irgendwie geartete
    geheime Kontrolle bestehe. Im übrigen wurde die Beteiligung durch einen starken
    Druck auf die Bevölkerung erzwungen. <<

    Dass es sich beim ersten Satz nicht nur um Flüsterpropaganda handelte, zeigt das
    Schreiben der Aussenstelle Kochem des SD vom 7.5.38 :
    Dort wird berichtet, dass Wahlzettel (mit Hilfe entrahmter Milch auf der Rückseite) mit Nummern
    gekennzeichnet wurden. Dann wurden die Scheine nach der Nummernfolge ausgegeben und
    gleichzeitig eine Liste geführt, wer welchen Zettel erhalten hat, sodass nach der Wahl die
    Zuordnung der Nein-Stimmen und ungültigen Stimmen zu den entsprechenden Personen
    möglich war !

    Als Beispiel für den allgemeinen Druck zur Wahl zu gehen, wird ein Schreiben des
    Reichsinneministers Dr. Frick angeführt, in dem er darum bittet, dass
    >> ... alle Beamten, die bei den Reichstagswahlen am 29. März 1936 ihrer „Wahlpflicht"
    nicht nachgekommen waren, gemeldet werden. <<

    Im dritten Fall, bei der Kreissparkasse Balingen 1936, hatte ein Angestellter
    gegenüber seinem NSDAP-Kreisleiter zugegeben, mit einem weissen Stimmzettel
    abgestimmt zu haben. Da er dadurch hinriechend verdächtig war gegen die Regierung
    gestimmt zu haben, sei er der Kreissparkasse und seiner Kundschaft nicht mehr zuzumuten
    und wurde daraufhin fristlos entlassen.


    Wer sich für den vollständigen Artikel in den Vierteljahresheften des IfZ interessiert,
    (Heft 3,1954,S. 311 ff.) kann ihn hier herunterladen :
    https://www.forum-der-wehrmacht.de/www.ifz-muench…chiv/1954_3.pdf

    Beste Grüsse,
    Uwe

    Seltsam, die Infanterie ! Sie fährt nicht, sie reitet nicht und unser himmlischer Vater bewegt sie doch...