ohne Betreff (ID 8528)
Gregor Koppen
Donnerstag, 13. Mai 2004, 18:08:06 Uhr
Wer hat entschieden, wann einem Soldat ein Einsatz als Nahkampftag bzw. Sturmangriff angerechnet werden konnte?
Stimmt es, dass z.B. der Befehlshaber eines (z.B.) Regiments einen Angriff/einen Kampf um (z.B.) ein Dorf als Nahkampftag bzw. Sturmangriff "definieren"
kann und das demnach allen Angehörigen des Regiments eine Nahkampftage bzw. Sturmangriff angerechnet wird?
hec801
Donnerstag, 13. Mai 2004, 21:49:15 Uhr
Die Frage hat sich mir auch schon öfter gestellt, wäre schön, wenn sie beantwortet wird!!!
Ich glaube, Du hast insofern Recht, also dass im Div.- oder Rgt.Befehl die Nahkampftage bestimmt wurden! Daher wohl auch die Listen in den Soldbüchern...(?)
Sturmangriffe könnten dann wohl auch für kleinere Einheiten als ein Rgt. gelten, wie eben z.B. eine erfolgreiche gewaltsame Erkundung mit Nahkampf,
welche ja nicht zu einem Nahkampftag für das gesamte Rgt. führen kann/muss...
Nahkampftage galten dementsprechend wohl für das gesamte Rgt. und Sturmangriffe auch für einen kleineren Kreis von Personen!
Eine bisschen unbeholfene Erklärung mangels Ausdrucksvermögen! Sorry&! Aber vielleicht einleuchtend bzw. im Ansatz richtig!!!???
Gruss
Hannes