SS-Standartenarzt = Führer der San.-Oberstaffel der Standarte?

  • Guten Abend,

    hier mal die Dienstlaufbahn von Grimminger, Dr., Walter,

    Grimminger,Dr,Walter.PNG

    anhand der SSO habe ich folgende Ergänzung im Standartenpost zur 90.SS-Standarte vorgenommen:

    Quote

    Standartenarzt
    ------- Grimminger, Dr., Walter; Sturmführer -------- b.m.d.W.d.G.d.Arztes - Sta.Arzt 90.Sta. (15.06.1934-01.07.1937) (18)
    ------- Grimminger, Dr., Walter; Obersturmführer - b.m.d.W.d.G.d.Arztes - Sta.Arzt 90.Sta. (01.07.1937-01.06.1938) (18)

    Führer San.-Oberstaffel
    ------- Grimminger, Dr., Walter; Obersturmführer ---------------------- F.San.O.Staffel 90 (01.06.193811.09.1938) (18)
    ------- Grimminger, Dr., Walter; Hauptsturmführer -------------------- F.San.O.Staffel 90 (11.09.1938-01.04.1939) (18)

    Meine Frage wäre, ist der Standartenarzt nicht auch der F. der San.-Oberstaffel der Standarte?

    Mich irritieren die Eintragungen, der Standartenarzt wird explizit genannt, danach die Dienststellung des F.San.-Oberstaffel.

    Hat jemand weiterführende Infos dazu?

    Grüße Thomas

  • Guten Morgen zusammen,

    ich hätte hier einen Hinweis anzubieten,
    Standartenarzt = F.San.O.Staffel der Standarte:

    Ostaffelführer.PNG

    Jetzt wird Grimminger, Walter das Dokument sicher nicht selbst geschrieben haben,
    ein Schreiberling wird anhand der zur Verfügung stehenden Dokumente in der Personalakte diesen Lebenslauf verfasst haben,
    es gibt reichlich Unstimmigkeiten, Ungenauigkeiten.

    Wie auch immer, interessant, zum Thema, hier war jemand der Meinung, dass Standartenarzt = F.San.O.Staffel der Standarte bedeutet.

    Halten wir erstmal so fest. ;)

    Beste Grüße Thomas

  • Hallo Thomas,

    ein wirklich interessantes Thema.
    Leider kann ich keine konkreten Fakten beisteuern.
    Es wäre natürlich hilfreich, wenn ein Forumsmitglied sagen könnte, ab wann die Bezeichnung " Führer der San.- Oberstaffel." in Gebrauch gekommen ist. In meinen Unterlagen taucht der Begriff zum ersten Mal am 23.5.1936 auf.

    Meine Überlegung geht in die Richtung, dass diese Bezeichnung nur den Standartenarzt ersetzt hat. Quasi die Nachfolgebezeichnung der Dienststellung Standartenarzt war.

    Ich kann meine These leider nicht mit eine Verordnung oder einem Befehl stützen.

    Mir ist in meinen Unterlagen nur aufgefallen, das irgendwann 1936 Dokumente die den Standartenarzt betreffen, rar geworden sind.
    Gerne lasse ich mich natürlich auch vom Gegenteil überzeugen.

    Mit freundlichen Grüßen Achim

  • Guten Abend zusammen,

    Achim,
    das Los der "Idioten", die sich mit der Allg.SS auseinandersetzen / beschäftigen.
    Fragen über Fragen....
    aber, wie schon öfter, irgendwann findet jemand, in welchen Unterlagen auch immer, etwas zum Sachverhalt.

    Dir bekannt, oder?  8)

    Beste Grüße Thomas

  • Servus,
    bereits vor 1933 gab es die Dienststellung Standarten-Arzt bzw. Standarten-Zahnarzt (siehe SS-Befehlsblatt 2/32 Nr.11).
    Für die Einführung der San-OStaff vermute ich ebenfalls das Jahr 1936. Amtliche Belege fehlen mir dazu.
    Deswegen wird man wohl - wie so oft - verschiedene Zeiträume betrachten müssen.

    Gruß, westermann

  • Guten Abend zusammen,

    westermann,
    du wirst wohl Recht haben, bis zur Einführung der San.-O-Staffeln wird es "nur" den Standartenarzt gegeben haben,
    ab San.-O.Staffel sollte der Standartenarzt auch dessen Führer geworden sein....so würde es Sinn machen.

    Das DWA hat in der Beziehung in seiner Publikation, Die Uniformen und Abzeichen der Schutzstaffel,
    auch nicht wirklich etwas zu bieten, keine Datumsangabe zu Änderungen oder sowas:
    "Jede SS-Standarte verfügte über ihren eigenen SS-Standartenarzt mit einem ihm unterstehenden SS-Sanitätssturm."

    Was bleibt ist ein Fund dazu beim "Durchackern" von Unterlagen. ;)

    Beste Grüße Thomas

  • Grüß Euch,

    leider steht uns die 1935 erschienene SSDV Nr.8 "Sanitäts-Vorschrift für die Allgemeine SS ( SS-San.-V. )" nicht zur Verfügung.
    Ich nehme stark an, dass dort alle Antworten zu finden sind.

    Der Umstand, dass Grimmingers bis 1938 die Dienststellung eines beauftragten Standartenarztes innehat, ist zweifelsfrei auf den Sonderstatus der illegalen SS in Österreich 1934-38 zurückzuführen.

    Liebe Grüße
    Niki

    ...VIRIBUS UNITIS...

  • Hallo Zusammen,
    hier noch ein Fundstück zum Führer der San.Oberstaffel 33.
    Er war wohl auch der entscheidende Mann, welcher in seinem Schlußurteil über die SS-Tauglichkeit der SS-Bewerber zu entscheiden hatte.
    Eine Aufgabe die meines Wissens nach vorher der Standartenarzt wahr genommen hatte.

    F.d.San.-Oberstaffel 33 1.12.1937.JPG

    Mit freundlichen Grüßen Achim

  • Servus Joachim,

    vielen Dank für das Dokument.

    ................ " Führer der San.- Oberstaffel." ................. In meinen Unterlagen taucht der Begriff zum ersten Mal am 23.5.1936 auf.

    Könntest Du auch Dein Augenmerk darauf richten, wann zum letzten Mal der Begriff "Standartenarzt" in Deinen Unterlagen auftaucht ?

    Liebe Grüße
    Niki

    ...VIRIBUS UNITIS...

  • Hallo Niki,
    ich werde mich auf die Suche begeben.
    Wie weiter oben bereits geschrieben, sind Dokumente zum Thema Standartenarzt, ab 1936/37 kaum zu finden.
    Es ist jetzt aber auch nicht so, dass ich in den Jahren davor, extrem viele Unterlagen aufgespürt hätte.

    Liebe Grüße Achim

  • Servus Achim,

    ich gehe davon aus, dass der Standarten- bzw. Sturmbannarzt 1935 als Dienststellung wegfiel.
    Leider steht uns die 1935 erschienene SSDV Nr.8 "Sanitäts-Vorschrift für die Allgemeine SS ( SS-San.-V. )" noch nicht zur Verfügung.

    Liebe Grüße
    Niki

    ...VIRIBUS UNITIS...

  • Servus Niki,
    aus meinen Unterlagen kann ich folgendes mitteilen :
    1.) Standartenärzte sollte es auch bei den Funktionseinheiten (Nachrichten-, Pionier-, Reitereinheiten) gegeben haben, zumindest bis zum Zeitpunkt als es noch Standarten waren.
    2.) Habe ich einen Nachweis für einen Standartenarzt Zeitraum Februar 1938 aus einer Personalakte. Es handelt sich dabei um einen schreibmaschinengeschriebenen Antrag auf Heiratsgenehmigung.

    Gruß, westermann