Hallo,
während der Gefangenschaft wurde das Geld weitergezahlt. Kam der Soldat zurück, musste er sich ja zu Hause (bei Vertrieben war das etwas anders) an melden. Sobald er eine Arbeitsgenehmigung hatte fiel die Bezahlung weg. Es wurde ja geprüft ob er bei seinem alten Arbeitgeber weiterarbeiten konnte, ob er evtl in eienem Dienstverhältnis wieder aufgenommen werden konnte. Soldaten oder Vertrieben, die vorher Beamte bei einer Reichs- oder Landesverwaltung waren konnten in die Vw zurückkehren. Da wurde dann auch nach alten Arbeitgebern gefragt, darunter natürlich auch RAD Zeit, Wehrmacht und Kriegsgefangenenschaft. (Den Vordruck gab es auch noch bei der Bundeswehr (1982 und 1997 beim Zoll).
Zuviel gezahltes Geld wurde zurückverlangt.
Das galt für den Westen, in der späteren DDR war man von den Soldaten nicht so begeistert und die bekamen die Zeiten nicht angerechnet.
Grüße
Jens