Zahlungen nach Kriegsende

  • Hallo,
    während der Gefangenschaft wurde das Geld weitergezahlt. Kam der Soldat zurück, musste er sich ja zu Hause (bei Vertrieben war das etwas anders) an melden. Sobald er eine Arbeitsgenehmigung hatte fiel die Bezahlung weg. Es wurde ja geprüft ob er bei seinem alten Arbeitgeber weiterarbeiten konnte, ob er evtl in eienem Dienstverhältnis wieder aufgenommen werden konnte. Soldaten oder Vertrieben, die vorher Beamte bei einer Reichs- oder Landesverwaltung waren konnten in die Vw zurückkehren. Da wurde dann auch nach alten Arbeitgebern gefragt, darunter natürlich auch RAD Zeit, Wehrmacht und Kriegsgefangenenschaft. (Den Vordruck gab es auch noch bei der Bundeswehr (1982 und 1997 beim Zoll).
    Zuviel gezahltes Geld wurde zurückverlangt.
    Das galt für den Westen, in der späteren DDR war man von den Soldaten nicht so begeistert und die bekamen die Zeiten nicht angerechnet.

    Grüße
    Jens

    Edited once, last by Linkja (May 1, 2012 at 5:17 PM).

  • Hallo Jens,

    ich hatte hier wg. Gebührniszahlungen nach Kriegsende nachgefragt.

    Quote

    Original von Linkja
    .. während der Gefangenschaft wurde das Geld weitergezahlt. Kam der Soldat zurück, musste er sich ja zu Hause (bei Vertrieben war das etwas anders) an melden. Sobald er eine Arbeitsgenehmigung hatte fiel die Bezahlung weg. ..

    ... das bedeutet im Umkehrschluss, dass die in die Heimat (ehem. Wohnort) zurückkehrenden, ehem. Soldaten über die damalige "Anmeldeorganisation" (Arbeitsamt, Verpflegungsamt, Einwohnermeldeamt,...) auch an die "Kriegsämter" (hier Gebührnisamt) gemeldet wurden und somit die noch ausstehenden Zahlungen der Gebührnisse (Kriegsdienst, Gefangenschaft) erfolgte.

    Damit wird mir jetzt auch klar, warum die Ehefrau des Kriegsteilnehmers, aufgrund der, auf dem gemeinsamen Konto, eingegangen Gebührnisse, vom Überleben des Ehemannes erfuhr, bevor dieser sie persönlich benachrichtigen konnte.

    Besten Dank für Deinen Beitrag.

    Gruß
    schlichi

  • Viele Frauen lebten davon mitunter ganz gut. War der Ehemann vermißt. Manche heirateten deshalb auch nicht weil der bessere Verdienst wegfiel. Bratkartoffelverhältnisse wie meine Mutter sie beschrieb.

    Kriegsgefangene wurden ja über Friedland entlassen und da erstmals registriert Sie mussten auch angeben wohin sie wollten, Heim gingen ja nicht alle. Die meisten meiner Familie haben sich 1945 nach Friedberg entlassen lassen und sind später zurück in den Osten.
    War jemand zB in Königsberg registriert gab es ja erst mal nichts. Das musste ja erst nachgewiesen werden. Da wo die Verwaltung aber lief ging es problemlos weiter.
    Grüße
    Jens

  • Hallo Jens,

    Quote

    Original von Linkja
    Kriegsgefangene wurden ja über Friedland entlassen und da erstmals registriert Sie mussten auch angeben wohin sie wollten, Heim gingen ja nicht alle.

    nicht alle KG´s wurden über Friedland entlassen!

    Quote

    Am 20.September 1945 wurde das "Lager" Friedland auf Anordnung der britischen Besatzungsmacht als erste Anlaufstelle für Flüchtlinge, Vertriebene und Heimkehrer eingerichtet.

    Gruß
    schlichi

  • Quote

    Original von schlichi


    ... das bedeutet im Umkehrschluss, dass die in die Heimat (ehem. Wohnort) zurückkehrenden, ehem. Soldaten über die damalige "Anmeldeorganisation" (Arbeitsamt, Verpflegungsamt, Einwohnermeldeamt,...) auch an die "Kriegsämter" (hier Gebührnisamt) gemeldet wurden und somit die noch ausstehenden Zahlungen der Gebührnisse (Kriegsdienst, Gefangenschaft) erfolgte


    Hallo,
    ganz so einfach war es nicht, bei Beamten auf Lebenszeit war es wohl so. Für Gefangenschaft gab es erst in den 50er Jaheren eine Minimalentschädigung. Und das erst ab dem Jahr 1947.Für in Gefangenschaft befindliche gab es für die Familie wohl so etwas wie die Unterhaltssicherung jetzt bei WÜ in der BW.
    Gruss
    Rainer

    Suum cuique

  • Hallo,

    war der Heimkehrer verwundet, so musste er einen
    "Antrag über die Feststellung einer Rente nach dem Gesetz über Leistungen an Körpergeschädigte"
    Das KB - Leistungsgesetz trat mit dem 30.9.1950 außer Kraft, anschließen galt das Bundesversorgungsgesetz


    Der heimgekehrte Kriegsgefangene musste auch:
    " Einen Antrag auf Entschädigung nach § 3 des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes"
    vom 30.1 1954, (Bundesgesetzblatt I S. 5).stellen.

    Gruß Karl

  • Hallo Karl,
    da wo die Wehrmacht nach dem 8.5.1945 noch funktionierte, wurde Wehrsold und Einsatztagegebühren, sofern Geld vorhanden, ausgezahlt. Mein Vater erhielt noch 20 RM im Juli 1945. Bei der Reichsbank wurden ihm im August 1945 wegen fehlender Geldmittel 415.12 RM gutgeschrieben. Dazu kamen noch 652.65 RM in norwegischen Kronen, die ersatzlos, gemäss Gesetz Nr. 53 der Militärregierung in Deutschland, eingezogen wurden.
    " Einen Antrag auf Entschädigung nach § 3 des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes"
    Den Antrag musste man nicht stellen, wer ihn bei Anspruch nicht stellte, schenkte dem Staat Geld.
    Gruss
    Rainer

    Suum cuique

  • Hallo,

    ich kann mir das immer noch nicht so ganz vorstellen.
    Mein Vater kam wohl bei der Kapitulation im Großraum Agram/Zagreb letztlich in russische Gefangenschaft.
    Woher wusste denn jetzt die Wehrmachtsverwaltung, dass er in Gefangenschaft war. Die gesamte Kommandantur war da ja wohl in Gefangenschaft geraten.
    Und woher bekam sie dann eine Kontoverbindung? Wurden die direkten Verwandten (Eltern) angeschrieben? Und woher hatte 'die Verwaltung' dann die Anschriften, denn Wehrpass und Wehrstammblatt waren ja auch in Feindeshand gelangt.
    Hmmm?

    Gruß
    Udo

    Literatur: Glückauf zum Untergang-Die Kriegstagebücher des Feldwebel Kurt Pfau / Mit der 60. Infanteriedivision von Danzig nach Stalingrad - Arthur Krügers Kindheit und Soldatenzeit 1937-1945 / Kohlenstaub und Wüstensand-Biografie eines Afrikakämpf.

  • Hallo Udo,
    das hing von den "Kriegsschauplätzen ab. In Norwegen wurde die Wehrmacht in den Reservationen sich selbst bis mindestens August 1945 überlassen. In den anderen Gegenden war das anders, da gab es keine Wehrmachtsstruktur mehr, ausser Norddeutschland, nach meinem Kenntnisstand
    Die Unterhaltszahlungen an Ehefrauen lief anscheinend weiter.
    Gruss
    Rainer

    Suum cuique

  • Hallo,

    weiß jemand auch, ob z.B. auch die ehemaligen lettischen Legionäre, die in Sowjetischer Kriegsgefangenschaft waren, nach dem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz ein Anspruch auf Entschädigung haben?

    Wo in Deutschland könnte man darüber eine Auskunft bekommen?

    Gruß
    Kurländer

    Suche Bilder und Texte der Tagebücher über Kurland.

  • Hallo "Kurländer",

    wenn er nach der Entlassung aus Gefangenschaft weiterhin seinen Wohnsitz in Lettland hatte, hatte er auch keinen Anspruch auf Entschädigung nach dem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz. Dies war auch so im 2008 verabschiedenen Heimkehrergesetz für die ostdeutschen Kriegsheimkehrer geregelt.

    Demnach hatte nur Anspruch wer "...Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt am Tage des Inkrafttretens dieses Gesetzes im Geltungsbereich [BRD] dieses Gesetzes gehabt haben oder nach diesem Zeitpunkt..."

    ähnliches steht auch im Heimkehrergesetz
    http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/hkentschg/gesamt.pdf

    Ob es allerdings Rentenansprüche ggü. dem Deutschen Staat gibt kann ich nicht sagen.

    Gruß Alex

  • Hallo Alex,

    vielen Dank für die Antwort.

    Ich wundere mich, ob und wie allgemein die ausländischen Legionäre entschädigt wurden. Ein Anspruch auf eine kleine Rente, soviel ich weiß, gibt es für Kriegsbehinderte.

    Gruß
    Kurländer

    Suche Bilder und Texte der Tagebücher über Kurland.

    Edited once, last by Kurländer (August 26, 2013 at 5:42 PM).