Privilegien für Ritterkreuzträger?

  • Hi,

    Mich interessiert, ob Ritterkreuzträger materielle oder imaterielle Privilegien erhalten haben und welche Unterschiede diesbezüglich zwischen den einzelnen Abstufungen des Ritterkreuzes bestanden.
    Kann mir jemand diese Fragen beantworten?

    MfG Daniel

  • Hallo !

    Soweit mir bekannt ist, sollte jeder Ritterkreuzträger nach dem Endsieg einen Gutshof auf der Krim erhalten.

    (Ähnlich wie bei den Römern, die in besetzten Gebieten Land bekamen, welches sie bebauen durften).

    Dazu gab es eine finanzielle Zulage, die heute immer noch gezahlt wird.
    Wie hoch diese ist, kann ich aber leider nicht sagen.

    Desweiteren mußte (laut Aussage meines Großonkels) in seiner Kaserne jeder Ritterkreuzträger, unabhängig von seinem Dienstgrad, gegrüßt werden.

    Desweiteren habe ich mal gehört (unbestätigt), das die Verleihung des Eichenlaubes sich Hitler persönlich vorbehielt.

    Rheinmetall

    "Die Sehnsucht nach der Heimat wächst mit dem Quadrat der Entfernung."
    (In Memorie of Jürgen Oesten † 05.08.2010)

    Edited once, last by Rheinmetall (September 11, 2007 at 10:49 AM).

  • Hallo Rheinmetall,

    da dürfte aber die Größe des "Gutshofes" die eines Fußballplatzes nicht übersteigen. Das gehört sicher in den Märchen-Bereich.

    Gruß veteran43

  • Vierter Abschnitt - Ehrensold

    § 11

    (1) Träger (Ritter und Inhaber) der in dem Erlaß vom 27. August 1939 (RGBl. I S. 1553) und den hierzu ergangenen Durchführungsvorschriften bezeichneten höchsten deutschen Kriegsauszeichnungen des ersten Weltkrieges und die Ritter des Sächsischen Militär-Sankt-Heinrichsordens und des Württembergischen Militär-Verdienst-Ordens erhalten einen Ehrensold von monatlich fünfzig Deutsche Mark, wenn sie ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes oder im Ausland haben. Das gleiche gilt für Träger anderer in dem Erlaß vom 27. August 1939 aufgeführten Kriegsauszeichnungen, wenn sie Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes haben.

    (2) Träger mehrerer dieser Auszeichnungen erhalten nur einen Ehrensold.

    (3) Der Ehrensold wird auf andere Bezüge nicht angerechnet und bleibt bei Festsetzung von Unterstützungen jeder Art außer Ansatz.

  • Quote

    Original von Rheinmetall

    Dazu gab es eine finanzielle Zulage, die heute immer noch gezahlt wird.
    Wie hoch diese ist, kann ich aber leider nicht sagen.
    l

    Servus Rheinmetall!

    Das ist wie ich finde ein interessantes Thema. Hast Du irgendeine Quelle bezüglich der Zulage?
    Ist das amtlich das die heute noch lebenden Ritterkreuzträger diese Zulage nach wie vor beziehen?

    Sehr interessanter Thread, dazu würde ich gerne mehr erfahren.

    Grüße Schorsch

    Schöne Grüße,

    Schorsch

  • Quote

    Original von Rheinmetall
    Desweiteren mußte (laut Aussage meines Großonkels) in seiner Kaserne jeder Ritterkreuzträger, unabhängig von seinem Dienstgrad, gegrüßt werden.

    Dies kann ich Bestätigen. Bin aber auch der Meinung dies über andere Auszeichnungen gelesen zu haben, aber Nagelt mich nicht fest welche das war. ;)


    Quote

    Original von RheinmetallDesweiteren habe ich mal gehört (unbestätigt), das die Verleihung des Eichenlaubes sich Hitler persönlich vorbehielt.


    In den ersten Jahren des WK2 mag das zutreffen, dies aber im bezug auf das "normale" Ritterkreuz.
    In den letzten Kriegsjahren soll er aber ausschließlich bei höheren Klassen die Verleihung vorgenommen haben. (also ab Eichenlaub aufwärts)

    Eigentlich auch Verständlich, bei 7000 (Ritterkreuz ohne klasse) Verleihungen in den Kriegsjahren.

    Auch gab es anfangs des Krieges keine "Erweiterungen" des Ritterkreuzes.
    Diese kamen erst im laufe des Krieges dazu (in Klammern Verleihungszahlen)
    RK + Eichenlaub (893)
    RK + Eichenlaub mit Schwertern (160)
    RK + Eichenlaub, Schwertern und Brillanten (26)
    RK + goldenem Eichenlaub, Schwertern, Brillianten (1)

    Auch war vorgesehen Ritterkreuzträger in Zeiten nach dem Kriege von den Steuern zu Befreien. Ob dies nach dem WK2 auch so umgesetzt wurde ist mir nicht bekannt.

    Es währe da wirklich Interessant was man noch über diesen Ehrensold rausfindet.


    gruß der Drexl

  • Hallo Rheinmetall u. a. ,

    kann es sein, dass Du das mit den sog. "Dotationen" verwechselst, die Hitler, auch in Form von Gutshöfen, hohen und höchsten Rängen in Wehrmacht, Partei u.a. zukommen ließ.
    Wie bereits angeführt, sind Dotationen nichts neues. Die gab es schon im Altertum und in den folgenden Zeitepochen mehr oder weniger ausgeprägt.

    Literatur: Gerd R. Ueberschär, Winfried Vogel." Dienen und Verdienen",
    Spiegel 42/1999.S.

    Gruß Karl

  • Mein Großonkel bezieht für seine Verwundungen die er sich in Rußland eingefangen hat (Verwundetenabzeichen in Schwarz) noch eine kleine "Kriegsrente".

    Er hat mir mal gesagt wieviel das ist, hab´s aber leider schon wieder vergessen.
    Muß ihn beim nächsten Mal fragen, wenn ich ihn sehe.

    Rheinmetall

    PS: @ Karl

    ich gebe nur das weiter, was ich mal gelesen habe, also nichts für ungut.

    "Die Sehnsucht nach der Heimat wächst mit dem Quadrat der Entfernung."
    (In Memorie of Jürgen Oesten † 05.08.2010)

    Edited once, last by Rheinmetall (September 11, 2007 at 6:25 PM).

  • Quote

    Original von Rheinmetall
    Mein Großonkel bezieht für seine Verwundungen die er sich in Rußland eingefangen hat (Verwundetenabzeichen in Schwarz) noch eine kleine "Kriegsrente".

    Er hat mir mal gesagt wieviel das ist, hab´s aber leider schon wieder vergessen.
    Muß ihn beim nächsten Mal fragen, wenn ich ihn sehe.

    Rheinmetall

    PS: @ Karl

    ich gebe nur das weiter, was ich mal gelesen habe, also nichts für ungut.

    Hallo Rheinmetall,

    für Verwundungen gibt es tatsächlich eine sogenannte Kriegsopferrente. Deren Höhe richtet sich nach der "Minderung der Erwerbsfähigkeit" die in Prozent angegeben wird. Diese Werte werden von den Landesversorgungsämtern festgesetzt.
    z.B. Eine Verwundung mit folgender Behinderung:
    Explosivgeschoßverletzung des li. Ellenbogengelenks mit stumpfwinkliger Versteifung, Muskelabmagerung und Nervenschmerzen, ergibt eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 40%. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Betroffene Bauarbeiter war oder Büroangestellter.
    Das ist die Denkweise von Schreibtischtätern in der Politik.

    Gruß veteran43

  • Hallo Blutlandser,
    hier ein paar Fragen:
    War mit der Ritterkreuzverleihung ein Sonderurlaub verbunden?
    Man sieht des öfteren aufwendig gestaltete Urkunden. Diese wurden bestimmt nicht im Feld ausgegeben, da gab es das vorläufige Besitzzeugniss. Wie wurden diese Urkunden weitergegeben (vielleicht durch den Bürgermeister des Heimatortes?)?
    Wurde zu dem im Felde verliehenen Ritterkreuz ein zweites für die Ausgehuniform (für Sonntags sozusagen) ausgegeben?
    Konnte ein RK-Träger mit dem Ritterkreuzeintrag im Soldbuch sich Ritterkreuze nachkaufen ?
    Gruß Andreas

  • Hi,

    Danke erstmal für eure Antworten. Habt ihr konkrete Literaturhinweise zu diesem Thema, also Literatur, in welcher Privilegien für Ritterkreuzträger thematisiert wird?

    Bzgl. "Ehrensold":
    Seid ihr sicher, dass Ritterkreuzträger Ehrensold bezogen haben?
    In dem oben erwähnten Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen von 1957 wird festgelegt, dass alle Träger von Ehrenzeichen, die im Erlass vom 27. August 1939 aufgelistet sind, einen Ehrensold erhalten. Das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes wurde aber erst am 1. September 1939 von Hitler gestiftet und kann somit nicht unter diese Regelung fallen.

    MfG Daniel

    Edited 2 times, last by DanielWat (September 12, 2007 at 11:05 AM).

  • Hallo, insbes. Daniel,

    da mußt Du Dir den
    "Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Neuregelung des Ehrensoldes für Träger höchster Kriegsauszeichnungen und der Zulage für Schutztruppenbeschädigte" vom 27.8.1939, RGBL I. S. 1553 beschaffen. Internet? Ich habe ihn nicht.
    RK gehörte meines Wissens dazu.

    Zur Anfrage Ehrenbezeugung vor RK Trägern etc.:"

    ...........Posten mit Gewehr haben eine Ehrenbezeigung durch Stillstehen mit präsentiertem Gewehr zu erweisen............."

    Grüße Karl

    Edited once, last by Karl Grohmann (September 12, 2007 at 11:23 AM).

  • Hallo,

    Quote

    Konnte ein RK-Träger mit dem Ritterkreuzeintrag im Soldbuch sich Ritterkreuze nachkaufen ?

    In der Regel schon. Er konnte sich beispielsweise eine Zweitanfertigung machen lassen, um das Orginal im Feld nicht zu beschädigen. Dazu musste er aber die Verleihungsurkunde (zB bei LDO, oder Juwelier) vorlegen.

    Lg,
    geri

    Edited once, last by geri (September 12, 2007 at 8:12 PM).

  • Quote

    Original von Blutlandser
    Hallo,

    ich werde die Fragen Zusammenfassen und per Postweg weiterleiten.
    Dies wird einige Tage dauern.
    Wenn ich die Antworten habe, poste ich sie.
    Grüssle


    Hallo,

    der Fragenkatalog ging raus,
    leider geht es dem Mann gesundheitlich gerade nicht so gut.
    Ist ja auch schon 85 Jahre alt.

    Ich hatte wieder mit ihm tel., wenn es ihm ein bisschen besser geht füllt er den "Fragebogen" aus.

    Also das Thema ist nicht untergegangen, sondern nur zeitlich verzögert


    Christian

  • Hallo,

    kurze Zusammenfassung der Fragen und Antworten:

    War mit der Ritterkreuzverleihung-/ Auszeichnung Sonderurlaub verbunden?
    - Ja 4 Wochen

    Man sieht des Öfteren aufwendig gestaltete Urkunden. Wurden diese nicht im Feld ausgegeben, da gab es das vorläufige Besitzzeugnis. Stimmt das?
    - es gab eine vorläufige Urkunde; später konnte eine ordentliche Urkunde gekauft werden (eine nachgemachte)

    Wie wurden diese Urkunden weitergegeben (vielleicht durch den Bürgermeister des Heimatortes?)?
    - nein (im Feld durch einen Offizier)

    Wurde zu dem im Felde verliehenen Ritterkreuz ein zweites für die Ausgehuniform (für Sonntags sozusagen) ausgegeben?
    - nein

    Konnte ein RK- Träger mit dem Ritterkreuzeintrag im Soldbuch sich Ritterkreuze nachkaufen? (Zweitanfertigungen?) Wenn ja, wie hat man sich ausgegeben, per Urkunde (?) oder konnte ein RK von jedem Soldat käuflich erworben werden, wenn auch mit Verbot des Tragens?
    - nein, nur mit Urkunde

    Gab es finanzielle Zuschüsse für RK- Träger?
    Wenn ja, in welcher Höhe und werden diese heute immer noch gezahlt?

    - nein

    Mussten RK- Träger unabhängig ihres Dienstgrades gegrüßt werden, oder grüßte man RK- Träger aus Respekt?
    - ja bis zum General


    Ich hoffe das konnte helfen


    Christian

  • Hallo,
    wie Blutlandser richtig schreibt konnte bei Verlust durch Kriegseinwirkung usw. das RK mit der Urkunde nachgekauft werden. Zu Beginn des Krieges gab es diese Vorschrift noch nicht. Nach dem ein Soldat mit einem gekauften RK verhaftet wurde, gab es die Einführung der Vorschrift nur bei Vorlage der Urkunde ein RK kaufen zu können. Der Soldat mit dem gekauften RK kam vors Kriegsgericht. Das Urteil stand nicht in dem Artikel.
    Gruß Martin

    ML

  • Hallo Falkmart,

    nachfolgend noch ein paar, wie ich glaube, interessante Anmerkungen:

    "Grundsätzlich liefen alle Anträge auf Verleihung von Orden und Ehrenzeichen durch den Führer in der Ordenskanzlei zusammen. Die Geschäfte der Ordenskanzlei führte der Staatsminister und Chef der Präsidalkanzlei als die für die Behandlung der Hoheitsrechte des Reichsoberhauptes zuständige oberste Reichsbehörde.

    Die Präsidialkanzlei übt als Ordenskanzlei auch die Überwachung des Handels mit Orden und Ehrenzeichen aus.

    Auf deren Anregung wurde auch die Lesitungsgemeinschaft der deutschen Ordenshersteller gegründet.

    Siehe auch:" Verordnung über die Zuständigkeit zur Zulassung von Verkaufstellen für Orden, Ehrenzeichen und Ordensbänder vom 04.10. 1940, RGBl. I. S. 1333."

    Außerdem ist das in diesem Forum breits mehrfach zitierte "Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 07.04.1933 mit dem Ergänzungsgesetz vom 15.05.1943 und den Ausführungsverordnungen zu beachten. "
    Quellenauszug: "Die Auszeichnungen des Großdeutschen Reiches, Orden, Ehrenzeichen, Abzeichen von Dr. Heinrich Doehle, Unterstaatssekretär in der Präsidialkanzlei des Führeres und Reichskanzlers "(Reprint).

  • Vierter Abschnitt - Ehrensold

    § 11

    (1) Träger (Ritter und Inhaber) der in dem Erlaß vom 27. August 1939 (RGBl. I S. 1553) und den hierzu ergangenen Durchführungsvorschriften bezeichneten höchsten deutschen Kriegsauszeichnungen des ersten Weltkrieges und die Ritter des Sächsischen Militär-Sankt-Heinrichsordens und des Württembergischen Militär-Verdienst-Ordens erhalten einen Ehrensold von monatlich fünfzig Deutsche Mark, wenn sie ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes oder im Ausland haben. Das gleiche gilt für Träger anderer in dem Erlaß vom 27. August 1939 aufgeführten Kriegsauszeichnungen, wenn sie Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes haben.

    (2) Träger mehrerer dieser Auszeichnungen erhalten nur einen Ehrensold.

    (3) Der Ehrensold wird auf andere Bezüge nicht angerechnet und bleibt bei Festsetzung von Unterstützungen jeder Art außer Ansatz.

    Hallo,

    anbei ein kurzer Pressebericht, in dem die Einführung der o.g. Zahlungen ab 1.August 1939 erklärt wird.
    Quelle: Das Kleine Volksblatt Nr. 238 vom 29.August 1939, Seite 4

    Gruß, J.H.