• Gesundheitsbuch


    Das Gesundheitsbuch(*) wurde von der Wehrersatzdienststelle, die einen Wehrpflichtigen oder Freiwilligen erstmalig zu einer Untersuchung heranzog, angelegt. Die weitere Führung war Sache der Sanitätsdienststellen.
    Außer den Zwecken der Wehrmacht und Versorgung sollte das Gesundheitsbuch auch allgemein volksgesundheitlichen Zwecken dienen.

    Quelle: Wehrgesetz und Wehrdienst 1935 – 1945: Das Personalwesen in der Wehrmacht von Rudolf Absolon, S. 366

    (*) Soweit für Wehrpflichtige der Geburtsjahrgänge 1912 und älter nach der D 3/15 Gesundheitsblätter angelegt worden waren, verblieb es dabei (LVBl. 1942, S. 1597)


    PS: Stelle bei Bedarf auch noch Bilder vom Innenleben ein und auch größere Bilder.