• Da ich nicht weiß in welche Kategorie ich diese Thema einsortieren soll, dachte ich mir, dass ich es hier rein packe, da es am besten zu der Kategorie der Personalpapiere eines Soldaten passt.
    Dies Hinweis bitte löschen, wenn alles damit in Ordnung ist!


    Wehrstammkarte


    Die Wehrstammkarte wurde durch die polizeiliche Meldebehörde bei der Erfassung für jeden Dienstpflichtigen oder Freiwilligen angelegt(*) und mit der Wehrstammrolle dem Wehrbezirkskommando übersandt. Sie diente als Grundlage für die Musterung und Aushebung oder die Freiwilligenannahme und wurde danach in die Wehrstammbücher eingeklebt.

    Die Wehrstammkarte war eine Urkunde. Änderungen oder Streichungen in ihr waren nur auf Grund von Änderungsmitteilungen der polizeilichen Meldebehörde oder nach Vorlage der Urkunden zulässig.

    Quelle: Wehrgesetz und Wehrdienst 1935 – 1945: Das Personalwesen in der Wehrmacht von Rudolf Absolon, S. 363 – 364


    (*)
    Das als grundlegendes Erfassungsmittel aufgestellte Wehrstammblatt bestand aus einem Satz von fünf Blättern in verschiedenen Farben. Es waren bestimmt

    • die grüne Ausfertigung für die Kreispolizeibehörde,
    • die braune Ausfertigung für die Ortspolizeibehörde,
    • die rote Ausfertigung für das Standesamt des Geburtsorts (mit Aufenthaltsmeldung),
    • die weiße Wehrstammkarte mit rotem Polizeibericht für das Wehrbezirkskommando

    Erstmalig zur Erfassung und Musterung des Geburtsjahrgangs 1925 wurde ein neues Muster für Wehrstammblätter und –karten – „Neudruck 1942“ – eingeführt (OKW, 4.6.1942 – MbliV S. 1275)